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Leben & Wohnen

Ein Zuhause auf Zeit

Wir wünschen uns, dass Sie sich bei uns wohl fühlen und dazu zählt neben der Therapie auch ein sicheres und geborgenes Gefühl in ihrem Zuhause auf Zeit.

In unserem Haus verfügen wir über 33 Zweibett-Zimmer und 18 Einzelzimmer. In der Regel finden der Aufenthalt in einem Zweitbettzimmer statt, die Einzelzimmer werden vorrangig bei besonderen Indikationen, wie Traumatisierungen oder Komorbiditäten genutzt.

Für jede Therapiegruppe steht ein Gruppenraum zur Verfügung, der auch in der Freizeit am Abend als Aufenthaltsraum genutzt wird.

Darüber hinaus verfügt unsere Klinik über folgende Einrichtungen:

  • Bibliothek
  • Fernsehräume
  • Caféteria
  • großer Fitnessraum
  • Sauna
  • Tischtennisraum
  • Freizeit-Bastel-Raum
  • Funktionsräume für die Bereiche der Ergotherapie, Sport- und Körpertherapie
  • Der medizinische Bereich umfasst mehrere Untersuchungsräume und Sprechzimmer.
  • Für den Sportbereich kann eine externe Sporthalle für Ballspiele genutzt werden.
  • Die Bezugstherapeuten und Ärzte haben jeweils ein eigenes Büro.
  • Im ganzen Haus gibt es kostenfreies WLAN.

Das Zusammenleben in einer Gemeinschaft kann nur funktionieren, wenn gemeinsame Vereinbarungen akzeptiert werden. Bitte beachten Sie diese. 

  1. Orientieren Sie sich bitte an Ihrem Therapieplan und den Aushängen an der Informationstafel.
  2. Für die Sauberkeit und Ordnung in Ihrem Zimmer sind Sie selbst verantwortlich.
  3. Rauchen ist nur in den ausgewiesenen Bereichen des Klinikgeländes gestattet.
  4. Das Betreten der Wirtschaftsräume ohne Befugnis ist nicht gestattet. Für Ihr Zimmer erhalten Sie einen eigenen Zimmerschlüssel, bitte gehen Sie sorgsam mit diesem um. (Verlust des Zimmerschlüssels bitte im Hausdienst melden.) Gegenseitige Besuche auf den Zimmern sind bis 22:00 Uhr möglich.
  5. Das Mitbringen von eigenen Fernsehgeräten, Spielkonsolen und DVD/Bluray Playern und ähnlichem ist nicht gestattet. Musikabspielgeräte jeder Art sind nur auf Zimmerlautstärke zu betreiben und zu Ruhezeiten ist deren Betrieb generell untersagt. Musikinstrumente ohne Strombedarf können mitgebracht werden. Der Nutzung ist jedoch ebenfalls auf Zimmerlaufstärke beschränkt. Bitte bedenken Sie die eingeschränkten Möglichkeiten zur sicheren Aufbewahrung.
  6. Die Nutzung eines Wasserkochers auf dem Zimmer ist nicht gestattet. In den Gruppenräumen stehen Wasserkocher für die einzelnen Gruppen zur Verfügung.
  7. Bitte halten Sie in der Zeit von 13:00 bis 13:30 Uhr die Mittagsruhe ein. Nachtruhe: Sonntag-Donnerstag ab 23:00 Uhr Freitag, Samstag und an Tagen vor Feiertagen ab 01:00 Uhr.
  8. Die Teilnahme an den gemeinsamen Mahlzeiten ist verpflichtend. Eine Freistellung ist nur mit therapeutischem Einverständnis möglich.
  9. Die Nutzung Ihres PKW ist in therapiefreien Zeiten bis 22:00 Uhr möglich. Die Anmeldung Ihres PKW und die Unterschrift unter einem separaten Vertrag sind jedoch erforderlich. Eine Haftung für Schäden an Ihrem Auto kann nicht übernommen werden. Parkraum steht nur in begrenztem Umfang zur Verfügung.
  10. Besuchszeiten mit Beginn der 3. Behandlungswoche: Freitag nach Therapieende bis 22:00 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertag von 09:00 bis 22:00 Uhr Bitte beachten Sie die Privatsphäre Ihres Zimmernachbarn.
  11. Ausgang in der ersten Woche nach Aufnahme ist zunächst nur eingeschränkt möglich. In der Aufnahmegruppe erhalten Sie genaue Hinweise. Nach der ersten Behandlungswoche ist in der Regel zunächst für 1 Woche Zweierausgang (mit einem festgelegten Paten) möglich. Danach haben Sie Ausgang alleine. Aus medizinisch/therapeutischen Gründen sind allerdings auch Veränderungen möglich, die mit Ihnen besprochen werden.
  12. Für Ihre Post- und Wertsachen stellen wir Ihnen ein abschließbares Postfach und ein abschließbares Wertfach zur Verfügung. Für ihr persönliches Eigentum können wir keine Haftung übernehmen. Das Leihen oder Verleihen von Geldbeträgen ist nicht gestattet. Bei finanziellen Schwierigkeiten oder Engpässen ist unser Sozialdienst gern behilflich.
  13. Voraussetzung für die erfolgreiche Therapie ist Ihre eigene Mitarbeit und die Bereitschaft, auf Alkohol, Medikamente (außer den ärztlich verordneten) und Drogen in jeglicher Form zu verzichten.
  14. Das Akzeptieren der Hausordnung ist wesentliche Bedingung zum Funktionieren einer therapeutischen Gemeinschaft. Daher haben Verstöße gegen die Hausordnung auch entsprechende Konsequenzen.
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