Eine Belegung erfolgt hauptsächlich durch den Rentenversicherungsträger (nach § 1, Abs. 1 in Verbindung mit § 15, Abs. 2 SGB VI) und den Krankenversicherungsträger (SGB ...
Unser Anliegen ist es, Menschen mit Abhängigkeitsproblemen fachlich fundiert und kompetent zu beraten, zu betreuen und zu behandeln um ihnen zu ermöglichen, künftig ein zufriedenes, suchtmittelfreies Leben führen zu können.
Wir würden uns freuen, Sie bei uns betreuen ...