Das Ziel der medizinischen Rehabilitation besteht darin, drohende oder bereits bestehende Beeinträchtigungen der Teilhabe am Arbeitsleben oder am Leben in der Gemeinschaft durch eine Behandlung abzuwenden, zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen abzuschwächen. Dies soll geschehen durch die Erreichung und Erhaltung von Abstinenz, die Behebung oder der Ausgleich körperlicher und psychischer Störungen sowie die möglichst dauerhafte Erhaltung bzw. Erreichung der Eingliederung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft. Auch das Erreichen von Eigenverantwortlichkeit, einer eigenständige Lebensführung und die Verhinderung von Pflegebedürftigkeit sind weitere wichtige Rehabilitationsziele. Auf der Grundlage des Untersuchungsbefundes, des Risikoprofils, der verhaltensanalytischen und testpsychologischen Befunde und unter Berücksichtigung der Fähigkeiten, Stärken und Erwartungen des Patienten kann es zu entsprechenden Therapiezielformulierungen kommen:
Psychische Therapiezielformulierungen, wie z.B.:
Soziale Therapiezielformulierungen, wie z. B.:
Medizinische Therapiezielformulierungen, wie z.B.:
Die Behandlung in der MEDIAN Klinik Eschenburg dauert in der Regel 12 Wochen. Sollte bereits eine Behandlung vorausgegangen sein und die Folgebehandlung lediglich der Stabilisierung und Vervollständigung des therapeutischen Geschehens dienen, so kann die Behandlung auch nach acht Wochen regulär beendet werden. Sollte der 12-Wochen-Zeitraum nicht ausreichen, so kann im Rahmen des zur Verfügung gestellten Verweildauerbudgets auch eine Verlängerung um bis zu vier Wochen auf 16 Wochen erfolgen. Die grundsätzliche Ausrichtung der Behandlungszeit richtet sich nach der Erreichung der gemeinsam vereinbarten Therapieziele, dem Grad der erreichten Stabilität und der Möglichkeit, die Behandlung evtl. auf ambulantem Wege weiterzuführen. Für die genaue Festlegung ist der Dialog zwischen Arzt, Therapeut und Patient die entscheidende Grundlage, die letztendlich in der Fallbesprechung ausdifferenziert und entschieden wird. Sollten Verlängerungen über das Budget hinausgehen bzw. Leistungsträger betreffen, mit denen kein Budget vereinbart wurde, so muss nach Ablauf der Bewilligungsdauer ein „Verlängerungsantrag Rehabilitationsleistungen für Abhängigkeitserkrankte“ schriftlich gestellt werden.