MEDIAN Klinik Schlangenbad - Unser Angebot
Unsere Vertragspartner
- Deutsche Rentenversicherung Bund
- Rentenversicherungen der Länder
- Gesetzliche und private Krankenversicherungen
- Sonstige Sozialleistungsträger
Rechtliche Grundlagen
Die Klinik ist eine private Krankenanstalt (§ 30 der Gewerbeordnung) und eine Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung gemäß § 107 SGB V.
Sie ist zugelassen zur Durchführung
- stationärer / ganztägig ambulanter Reha-Maßnahmen auf der Basis des Versorgungsvertrages nach § 111 SGB V
- von AHB / AR auf der Basis von § 40 SBG V
- zur Erbringung von Leistungen der medizinischen Rehabilitation entsprechend SGB VI § 9 ff.
- von ambulanten physiotherapeutischen Leistungen gemäß § 124 SGB V
Die Klinik verfügt über die Anerkennung der Beihilfefähigkeit.