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Informationen für Privatversicherte

Unser Qualitätsanspruch

Sie führen als privat kranken­ver­sicherter bzw. bei­hilfe­berech­tigter Patient im »MEDIAN Zentrum für Verhaltensmedizin Bad Pyrmont - Klinik für Psychosomatik« eine stationäre Krankenhaus-Akut­behan­dlung durch.

Ihre Private Kranken­versicherung unterscheidet zwischen allgemeinen Kranken­häusern und Kranken­anstalten, die zusätzlich zu Akut­behandlungen auch so genannte „Kuren bzw. Sana­toriums­behandlungen“ durchführen (gemischte Krankenanstalten). Um eine solche „gemischte Kranken­anstalt" handelt es sich bei unserer Klinik. Wir führen der Krankenhaus-Akutbehandlung vergleichbare Leistungen zu Lasten der Privaten Kranken­versicherungen durch. Unser hoch­spezialisiertes verhaltens­thera­peu­tisches Behandlungs­konzept entspricht nicht dem einer Kur- und Sanatoriums­behandlung.

Unsere Klinik ist beihilfefähig. Bei der geplanten stationären Psychotherapie handelt es sich um eine stationäre Krankenhaus-Akutbehandlung im Sinne des Beihilferechtes in einer Spezialklinik für Psychosomatik und Psychotherapie mit flexiblen individuellen Behandlungszeiten und nicht um eine sogenannte klassische Kur oder Sanatoriumsbehandlung.

Bitte beachten Sie, dass Sie eine schriftliche Kostenzusage vor Beginn der Behandlung bei Ihrer zuständigen Privaten Krankenversicherung beantragen müssen. Beim Versicherungs­unternehmen ist nach § 4 Abs. 5 der Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Kranken­haus­tage­geld­ver­si­che­rung (MB/KK) dieses vor Beginn der Behandlung erforderlich, da ansonsten keine Leistungs­pflicht auch für eine notwendige stationäre Behandlung besteht. Diese Bestimmung hat den Zweck, die Versicherten vor finanzieller Unsicherheit zu bewahren.

Für beihilfeberechtigte Patienten gilt, dass vom zuweisenden Arzt ein roter Einweisungsschein (Verordnung von Krankenhausbehandlung) mit Diagnose zur Vorlage bei der Beihilfestelle ausgestellt werden sollte. Eine ergänzende Bescheinigung über die amtsärztlich anerkannte Beihilfefähigkeit unserer Klinik senden wir Ihnen auf Ihren Wunsch hin gerne zu bzw. eine solche können Sie als PDF-Datei downloaden (71 kB).

Eine verbindliche Leistungszusage können Sie als Versicherte/r nur erwarten, wenn die medi­zi­nische Notwendigkeit einer stationären Krankenhaus-Akutbehandlung den Unter­­suchungs­­ergebnissen (Befunden) der vor­be­han­deln­den Ärzte zu entnehmen ist.

Die bloße Bescheinigung, eine Krankenhausbehandlung sei notwendig, genügt leider oft nicht. Deshalb sollten Sie – um keine Zeit zu verlieren – Ihrem Antrag an Ihre Private Krankenversicherung (PKV) gleich einen ärztlichen Befundbericht beilegen. Aus diesem Bericht des einweisenden Arztes müssten sich für den ärztlichen Gutachter der Versicherung die Not­wen­dig­keit einer stationären psychotherapeutischen bzw. psycho­so­ma­ti­schen Krankenhaus-Akutbehandlung und die Gründe dafür ergeben, dass die Behandlung nicht ambulant durchgeführt werden kann.

Vorzugsweise sollte ein solcher Befundbericht durch Ihren Sie ambulant behandelnden Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie / Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie erfolgen. Jederzeit können wir Ihnen in Abstimmung mit Ihrem einweisenden Arzt die Möglichkeit eines ambulanten fach­ärzt­lichen Untersuchungsgesprächs hier in der Klinik anbieten und im Rahmen dessen Ihre notwendige Kostenübernahmeerklärung bei der Privaten Krankenversicherung beantragen.

Falls Ihr Versicherungsvertrag dies beinhaltet, haben Sie die Möglichkeit, die Chefarztwahlleistung bei Herrn Dr. med.Volker Malinowski in Anspruch zu nehmen. Dies bedeutet, dass Sie neben Ihrem ärztlichen oder psycho­logischen Therapeuten zusätzlich vom Chefarzt persönlichmitbehandelt werden und Ihre gesamte Therapie unter seiner persönlichen Supervision stattfindet. Nach Abschluss der Behandlung erhalten Sie eine Arzt­kosten­rechnung, die sich selbst­verständlich im Rahmen der beihilfe­fähigen Sätze bewegt.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Broschüre für privat Krankenversicherte und Beihilfeberechtigte.

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Auf­nahme­­sekretariat,

Frau Franz
kostenfreie Service-Telefon-Nr: 0800-619 6666 
oder per E-Mail: birgit.franz[at]median-kliniken.de.

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