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Ärztliche Leistungen & Diagnostik

Facharztuntersuchungen und Stoßwellentherapie

Im MEDIAN Ambulantes Gesundheitszentrum Leipzig können Privatpatienten in Privatsprechstunden oder Selbstzahler in Form von Facharztuntersuchungen ärztliche Leistungen in den Indikationen der Einrichtung in Anspruch nehmen.

Die im MEDIAN Ambulantes Gesundheitszentrum Leipzig beschäftigten Ärzte haben keine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung oder der Berufsgenossenschaften. Sie können daher keine kassenärztliche Sprechstunde anbieten und keine Rezepte/Verordnungen für gesetzlich versicherte Patienten ausstellen.

Außerdem bietet das MEDIAN Ambulantes Gesundheitszentrum Leipzig die Stoßwellentherapie (ESWT) im Rahmen der ärztlichen Leistungen an.

Facharztuntersuchungen

Privatpatienten können im Rahmen von Privatsprechstunden und Selbstzahler im Rahmen von Facharztuntersuchungen ärztliche Leistungen aller im MEDIAN Ambulanten Gesundheitszentrum Leipzig vorhandenen Fachrichtungen in Anspruch nehmen.

Verletzungen und Erkrankungen des Bewegungsapparates

Für Fragestellungen bei Verletzungen und Erkrankungen des Bewegungsapparates (orthopädisch, chirurgisch) sowie für sportmedizinische Fragestellungen stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Herr Chefarzt Dr. med. Tom Schöpe
Facharzt für Orthopädie & Unfallchirurgie, Sozialmedizin, Chirotherapie
sowie

Frau Oberärztin Dipl.-Med. Andrea Leihe
Fachärztin für Physikalische und Rehabilitative Medizin,
Sozialmedizin

Internistische (insbes. kardiologische und onkologische) Erkrankungen

Bei internistischen, insb. kardiologischen und onkologischen Beschwerden und Erkrankungen sowie sportmedizinischen Fragestellungen werden Sie inkl. spezifischer Diagnostikmöglichkeiten (Herzecho, Belastungsergometrie mit EKG- und Blutdruckbeurteilung) von

Herrn Chefarzt Dr. med. Jürgen Otto

Facharzt für Innere Medizin/Kardiologie, Hämatologie u. internistische Onkologie,
Sportmedizin, Physikalische Therapie, Sozialmedizin
ärztlicherseits betreut.

Neurologische Erkrankungen

Für neurologische Erkrankungen und Fragestellungen steht Ihnen zur Verfügung.

Herr Chefarzt Dietmar Assmann

Facharzt für Neurologie,
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie

Psychosomatische Erkrankungen

Für psychosomatische Erkrankungen und Fragestellungen steht Ihnen zur Verfügung.

Frau Chefärztin Barbara Franke

Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie

Egal ob bei akuten oder chronischen Beschwerden / Erkrankungen oder nach Sport- oder Freizeitverletzungen, Operationen haben Sie die Möglichkeit einer modernen, hoch qualifizierten Behandlung aus einer Hand. Es werden bei medizinischer Notwendigkeit alle entsprechenden diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten zur Anwendung gebracht.

Dazu gehören u.a. ärztliche Untersuchungen, ggf. Festlegung weiterer Diagnostik (z. B. Röntgen, Sonografie, EKG), Erstellen eines individuellen Therapieplanes (inkl. spezieller Physiotherapie, aber auch Ergotherapie) und bei Bedarf ergänzende ärztliche Therapien wie Akupunktur und Chirotherapie. Darüber hinaus stehen Ihnen bei medizinischer Notwendigkeit alle Leistungen auf Selbstzahlerbasis zur Verfügung.

Sportärztliche Untersuchungen

Regelmäßige sportmedizinische Untersuchungen sind im Leistungssport an der Tagesordnung. Aber auch der ambitionierte Freizeitsportler (insbesondere Ausdauersportarten) sollte sich regelmäßig speziell von Experten untersuchen lassen. Besonders wichtig sind diese Untersuchungen aber nach Erkrankungen sowie rechtzeitig bei Beschwerden oder Verletzungen und bei Sportbeginn nach längerer Pause.

Inhalt:

  • 1. Sportorthopädische Untersuchung
  • 2. Sportinternistische Untersuchung (sinnvoll in Zusammenhang mit Herz-Kreislauf-Check)
  • Dauer: 30min

Sporttauglichkeitsuntersuchungen

Im Rahmen einer Sporttauglichkeitsuntersuchung kann die Eignung für alle oder für eine bestimmte Sportart und Belastungsformen beurteilt und bescheinigt werden. Die Eignung kann attestiert oder in den Sportlerpass eingetragen werden.

Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit (EFL)

Das System der Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit (EFL) wurde in den USA von Frau Susan Isernhagen entwickelt und hat sich dort außerordentlich bewährt. Es stellt ein inzwischen auch in Deutschland etabliertes Assessment (Bewertungs-) Verfahren zur Beurteilung der physischen Leistungen und Belastbarkeit, welches über die klassische Untersuchung des Bewegungsapparates weit hinausgeht, dar. Das EFL-Verfahren hat den Einzug in gutachterliche und sozialgerichtliche Verfahren gefunden.

Mit 29 standardisierten funktionellen Leistungstests (Heben, Tragen, Überkopf-Arbeit, Leiter steigen, Handkoordination, u.a.) wird die Belastbarkeit für häufige physische Funktionen der Arbeit untersucht. Die umfassende Testbatterie dauert rund 8 Stunden, verteilt auf zwei aufeinanderfolgende Tage. Ziel dieser Untersuchung ist eine realitätsgerechte Beurteilung der Arbeitsfähigkeit und -möglichkeiten sowie eine detaillierte Erfassung der physischen Fähigkeiten und Defizite zur Planung einer beruflichen Rehabilitation.

Bei der praktischen alltäglichen Anwendung z.B. während einer Rehabilitation können allerdings zur Vergleichsuntersuchung, Therapie- und Berufsplanung oder sozialmedizinischen Beurteilung auch nur einzelne Teste aus der Gesamtbatterie zur Anwendung kommen.

Die Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit ermöglicht eine objektivierte Beurteilung der Möglichkeiten in den Arbeitsprozess nach Unfällen, Operationen oder bei chronischen Erkrankungen zurückzukehren oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (früher berufsfördernde Maßnahmen) in Anspruch zu nehmen. Kernstück dieser Beurteilung ist die sog. "Jobmatching-Tabelle". Hier werden die individuellen Arbeitsplatzanforderungen der Testperson mit deren aktuellem Leistungsprofil entsprechend der Belastbarkeit eines 8-Stunden-Arbeitstages verglichen. Dieses Vorgehen verdeutlicht die Fähigkeiten und Defizite des Probanden im Vergleich zu seiner beruflichen Tätigkeit.
Die standardisierte Selbsteinschätzung (PACT-Test) der eigenen Leistungsfähigkeit als Ergänzung zu den physischen Leistungstests stellt einen weiteren Baustein des Verfahrens dar.
Die eigene subjektive Leistungsfähigkeit ist der entscheidende Maßstab für die Bereitschaft zu Belastung und Arbeit und nicht die real vorhandene Leistungsfähigkeit. Daher empfiehlt sich ein Vergleich der Selbstwahrnehmung vor und nach der Durchführung der Tests mit den tatsächlichen Testergebnissen. Liegt eine chronische Problematik vor, so wird der Proband seine Leistungsfähigkeit deutlich unterschätzen und sich limitieren. Bei einer Überschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit besteht ein potentielles Risiko für weitere Unfälle und Verletzungen. Der Wert von EFL liegt auch in der guten Umsetzbarkeit von Testelementen für ein Arbeitstraining im Rahmen berufsbezogener Konzepte der ambulanten Rehabilitation im MEDIAN Ambulanten Gesundheitszentrum Leipzig.

Extracorporale Stoßwellentherapie (ESWT)

Die radiale Extracorporale Stoßwellentherapie (ESWT) stellt eine nebenwirkungsarme Methode der lokalen Schmerzbehandlung dar, die insbesondere bei sogenannten therapieresistenten Behandlungsfällen zur Anwendung kommt. Die Kombination mit funktionsverbessernden, insbesondere physiotherapeutischen Behandlungen verbessert den Therapieerfolg weiter.

Extrakorporale Stoßwellen sind Schallwellen, die von einem medizinischen Gerät (Stoßwellengenerator) erzeugt werden und in den Körper abgegeben werden.
 

Diese bewirken eine verstärkte Freisetzung von körpereigenen Schmerzhemmstoffen, was zur Verbesserung der lokalen Durchblutung, zu Gewebsregeneration und zur Schmerzlinderung führt. Damit lassen sich lokale Schmerzprozesse an Muskeln, Sehnen, Gelenken und Knochen behandeln. Die Therapie erfolgt als Serie (3-5 mal). Es handelt sich dabei um ein ambulantes Verfahren, bei dem keine Betäubung notwendig wird.

Indikationen der Extracorporale Stoßwellentherapie:

  • Kalkschulter
  • Tennisellenbogen
  • Fersensporn, Fasciitis plantaris
  • Achillodynie
  • Patellaspitzensyndrom
  • Tibiakantensyndrom
  • Bursitis Trochanterica
  • Muskuläre Befunde (Triggerpunkte, Adduktoren-Ansatz)

Die ESWT als Therapie von Beschwerden im Bereich der Orthopädie gilt nicht als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten der Behandlung muss der Patient selbst tragen.

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