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Reha Anspruch

Wer hat Anspruch auf eine Reha?

Reha-Voraussetzungen Jetzt Klinik finden

Ihr Recht auf Reha

Laut Sozialgesetzbuch I § 4 haben alle Mitglieder der Sozialversicherung einen Anspruch auf Rehabilitation. Explizit haben Sie ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit.

Durch ihr Recht auf Reha können Sie somit jederzeit eine Rehabilitation beantragen, wenn Sie an einer körperlichen oder seelischen Erkrankung mit dem Potential dauerhafter Einschränkungen leiden, eine chronische Krankheit haben oder belastenden Umwelteinflüssen ausgesetzt sind, die zu dauerhaften Erkrankungen beisteuern.

230.000 Patienten jährlich

Rund 15.500 Mitarbeitende

20.000 Betten & Behandlungsplätze

Wichtig

Nach Abschluss einer Reha dürfen Sie erst 4 Jahre später wieder eine Reha beantragen. In besonderen Fällen, die durch das Krankheitsbild bestimmt werden, kann bereits nach 2 Jahren oder auch früher eine weitere Reha genehmigt werden. 

Weitere wichtige rechtliche Grundlagen, um Ihren Anspruch auf eine Rehabilitation geltend zu machen, sind:

Voraussetzung für den Anspruch auf eine Reha

Ihr Anspruch auf Reha ist grundsätzlich an die folgenden Voraussetzungen geknüpft:

  • medizinische Notwendigkeit (Rehabilitationbedürftigkeit)
  • der Patient ist in der Lage, die Rehamaßnahmen durchzuführen (Rehabilitationsfähigkeit)
  • die Ziele der Rehabilitationsleistung sind in einem realistischen Zeitrahmen zu erreichen (positive Gesundheitsprognose)
  • Genehmigung durch Kostenträger
  • ggf. erhebliche oder teilweise Gefährdung der Erwerbsfähigkeit

Voraussetzung für den Anspruch auf eine Reha

In Abhängigkeit von den Zielen der Rehabilitation übernehmen die Reha-Kosten vornehmlich

Wie mache ich meinen Anspruch auf Reha geltend?

Je nach Reha-Maßnahme variieren die Wege in die Reha-Klinik etwas. Die schnellste und oft einfachste Form der Rehabilitation ist die Anschlussheilbehandlung. Da sie direkt - spätestens 2 Wochen -  nach Entlassung aus einem stationären Krankenhausaufenthalt erfolgt, gibt es keine langen Wartezeiten und die Behandlungen knüpfen nahtlos aneinander an. 

Wenn Sie ein Heilverfahren beantragen möchten, dann sprechen Sie zuerst mit Ihrem Arzt oder Therapeuten über die gewünschte Reha-Maßnahme und legen gemeinsam Ihren Rehabedarf fest. Auch hilft Ihnen Ihr Arzt oder Therapeut bei der Antragstellung.

Mehr zur Beantragung der Reha

ZDF WISO - Ein Beitrag zum Recht auf Reha

WISO zeigt in diesem Bericht, der größtenteils in der MEDIAN Kaiserbergklinik Bad Nauheim gedreht wurde, warum sich ein Widerspruch bei Ablehnung der Reha lohnt und wie sich Ihr Recht auf Reha gestaltet.

Zum Beitrag

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