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Anmeldung & Aufnahme

Alle wichtigen Informationen für Ihre Anmeldung & Aufnahme in unsere MEDIAN Klinik

Damit Sie sich in der MEDIAN Salze Klinik Bad Salzdetfurth schnell und gut zurechtfinden, haben wir alle wichtigen Informationen für Ihren Aufenthalt bei uns zusammengestellt. Falls Sie darüber hinaus Fragen haben sollten, kontaktieren Sie uns gerne.

Ihr Recht auf Rehabilitation

Wer in der Sozialversicherung versichert ist, hat ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit (§ 4 SGB I).
Rehabilitation ist eine Chance, wieder aktiv am Leben teilhaben zu können. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden daher im SGB IX auch als Leistungen zur Teilhabe bezeichnet.
Der traditionelle Begriff "Kur" wird in der neuen Sozialgesetzgebung nicht mehr verwendet.
Wer Kostenträger ist, richtet sich nach den Hauptzielen der Rehabilitation und nach versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. In den meisten Fällen sind die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) zuständige Kostenträger.
Für Beamte übernimmt die Beihilfe anteilig Kosten für medizinische Rehabilitation und Heilkuren.

Persönliche Vorbereitung

Medizinische Rehabilitation setzt Ihre aktive Mitarbeit voraus. Sie werden bei der Antragstellung Fragen beantworten und persönliche Entscheidungen treffen müssen, wenn Sie eine Rehabilitation wünschen. Worunter leide ich, weshalb möchte ich eine Rehabilitation beantragen, welche Erwartungen und Wünsche verbinde ich mit der Rehabilitation, wo soll sie stattfinden und wer übernimmt die Kosten?

Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt, Facharzt oder - falls Sie sich im Krankenhaus befinden - mit dem Klinik-Arzt über Ihren Wunsch nach einer medizinischen Rehabilitation. Er wird mit Ihnen beraten, welche Art der Rehabilitation für Sie medizinisch erforderlich ist und Sie bei der Antragstellung entsprechend unterstützen.

Wunsch- und Wahlrecht

Informieren Sie sich rechtzeitig darüber, welche Rehabilitationsklinik Ihre Erkrankung behandelt und auch Ihren Wünschen hinsichtlich Lage, Service und Ausstattung entspricht. Achten Sie darauf, dass die Klinik von unabhängiger Stelle zertifiziert wurde und somit nach hohen, regelmäßig überprüften Qualitätsstandards therapiert.  Ergänzen Sie Ihren Antrag mit einem entsprechenden Vorschlag, denn Sie haben nach SGB IX ein Wunsch- und Wahlrecht, das Sie aktiv ausüben sollten.

Antragstellung

Jede medizinische Rehabilitation muss vor Antritt von Ihnen selbst beantragt werden. Hierzu ist ein befürwortendes ärztliches Gutachten Ihres behandelnden Arztes erforderlich. Antragsvordrucke erhalten Sie von dem zuständigen Kostenträger, wobei die Krankenkassen auch Anträge der Deutschen Rentenversicherung ausgeben und einen Teil davon ausfüllen.
Nach Antragseingang klären die Kostenträger untereinander die Zuständigkeit ab. Ist der zuerst angegangene Kostenträger nicht zuständig, leitet dieser den Antrag innerhalb einer kurzen Frist weiter an den Nächsten.
Findet eine medizinische Rehabilitation im unmittelbaren Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt statt, haben die Kostenträger besondere Antragsverfahren entwickelt zur zügigen Verlegung in eine geeignete Rehabilitationsklinik.

Antragsformulare der Dt. Rentenversicherung Bund können Sie hier herunterladen

Ihr Aufenthalt

Am Tag der Anreise erfolgt die Aufnahme durch den Pflegedienst, die Aufnahmeuntersuchung durch den behandelnden Arzt sowie in der Abteilung Psychosomatik das Aufnahmegespräch mit dem behandelnden Psychotherapeuten. Gemeinsam werden im Anschluss die Rehabilitationsziele besprochen und der Therapieplan erstellt.

Am Folgetag beginnen die Anwendungen. Aktive und passive Therapien, Schulungen und Vorträge, ärztliche Visiten und gegebenenfalls weiterführende Diagnostik füllen den Tagesablauf. Die Rehabilitation dauert indikationsabhängig drei bis fünf Wochen, wobei die Behandlung aus medizinischen Gründen verlängert oder verkürzt werden kann.

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