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Checkliste zum Start

Woran Sie beim Packen Ihres Koffers denken sollten und worüber Sie sich schon vor Ihrer Aufnahme informieren sollten, finden Sie hier.

Was muss ich beachten?

Bei Kostenübernahme durch die Deutsche Rentenversicherung erfolgt die Fahrgelderstattung in der Klinik:

  • bei Vorlage der Bahnfahrkarte und/oder bei Angabe der Entfernungskilometer erfolgt die Rückerstattung

  • bei Vorlage des Gepäckscheins (max. 2 Gepäckstücke) erfolgt die Rückerstattung der Kosten

  • auf Informationen Ihres Kostenträgers achten
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