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Aufnahmeindikationen und Kontraindikationen

Wen wir behandeln

Aufnahmeindikation

Wir behandeln Menschen mit allen suchtmittelbezogenen Abhängigkeitserkrankungen, die künftig abstinent leben wollen.
Es sollten Behandlungs- und Mitwirkungsbereitschaft vorhanden sein, auf deren Basis Krankheitsverständnis,
Störungsmodell und Motivation zu langfristiger Abstinenz gemeinsam mit den Patienten entwickelt werden können.

Aufgenommen werden Frauen und Männer ab dem 18. Lebensjahr mit folgenden Abhängigkeitserkrankungen:

  • Patienten mit Alkohol-,
  • Medikamenten-
  • und / oder Drogenabhängigkeit

Unser Behandlungsansatz sieht außerdem die Mitbehandlung von körperlichen und psychischen Begleit- und Folgeerkrankungen vor. Dazu können stoffungebundene Abhängigkeitsstörungen (Spielsucht, pathologischer PC-Gebrauch, Essstörungen), psychische Störungen (Angststörungen, Zwänge, Depressionen, Persönlichkeitsstörungen, Psychosen in ausreichend kompensiertem Zustand, AD(H)S, somatoforme Störungen) aber auch somatische Begleit- und Folgeerkrankungen (Long-Covid; Polyneuropathien, Stoffwechselerkrankungen, Erkrankungen des Bewegungsapparates, etc.) gehören, soweit diese die Reha-Fähigkeit des Patienten nicht überdauernd beeinträchtigen.

Bei Folgenden Kontraindikationen kann eine Aufnahme nicht stattfinden:

  • akute Intoxikationen, akute Suizidalität oder Fremdgefährdung, die ohne begrenzenden Schutz nicht aufgefangen werden können
  • floride Psychosen, die Gruppen- und Gemeinschaftsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen oder eine geordnete Teilnahme am Rehabilitationsprogramm nicht erlauben
  • deutliche kognitive Beeinträchtigungen (wie bei Demenzen, ausgeprägten Intelligenzminderungen oder organischen Psychosyndrom) die Lernprozesse und eine zielführende Teilnahme an der Behandlung in Frage stellen

Individuelle Aufnahmeprüfung

Eine individuelle Aufnahmeprüfung einer jeden Patientenanmeldung- und Akte ermöglicht die genaue Einschätzung der adäquaten Behandlungsmöglichkeit in unserem Haus. Beurteilt wird dies mittels vorliegendem Sozial- und Arztbericht (möglichst aktuell) sowie möglicherweise ergänzenden Informationen zum Patienten durch Vorbehandler, Berater und Patient selbst.

Nutzen Sie gern die Möglichkeit der Aufnahmeprüfung auch vor Beantragung der Kostenübernahme bei Ihrem Kosten-/Leistungsträger und lassen Sie unserer Patientenverwaltung die Anmeldeunterlagen zukommen, die dann von der Belegungssteuerung gesichtet werden. Binnen kurzer Zeit erhalten Sie eine Rückmeldung, ob und wann wir einen geeigneten Behandlungsplatz für Sie oder Ihren Klienten zur Verfügung stellen können. 

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