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Patienten & Angehörige

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In der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung sollte zu folgenden Punkten Stellung genommen werden:

  • Diagnose
  • Begründung, inwiefern ambulante Therapiemaßnahmen entweder nicht ausreichen oder erschöpft sind
  • Hinweis darauf, dass eine Behandlung in der Klinik Berus erfolgversprechend und angezeigt ist

Beachten Sie bitte, dass Sie nach § 9 SGB IX ein Wunsch- und Wahlrecht haben was Ihre bevorzugte Rehabilitationseinrichtung betrifft.

Dazu müssen Sie Ihre Wunschklinik im Antrag ausdrücklich benennen.

Für Patienten mit ausländischen Kostenträgern gelten hinsichtlich der Kostenzusage abweichende Regelungen, über die wir Sie gerne individuell informieren.

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