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Ihr Weg in die MEDIAN Klinik Berus

Allgemeine Informationen & Antragstellung

Wir von MEDIAN verfolgen bei unserer Arbeit das Ziel „Das Leben leben“. Für unsere Patienten möchten wir in der MEDIAN Klinik Berus eine selbstständige Teilhabe am Leben und ein möglichst beschwerdefreies Leben ermöglichen. Was Sie tun müssen, um eine Rehabilitation zu erhalten, steht dabei immer am Anfang der Frage. Hierfür führen wie Sie gerne durch die verschiedenen Schritte der Antragsstellung, stellen Ihnen nützliche Informationen sowie Formulare zur Verfügung und sind natürlich auch persönlich für Sie ansprechbar, um Sie zu unterstützen. Was Sie tun müssen, um eine Rehabilitation zu erhalten.

Ihr Anmeldeverfahren

Ja. Der Gesetzgeber hat die Voraussetzungen geschaffen, dass Menschen, die unter chronischen Erkrankungen leiden oder deren Leistungsfähigkeit im Berufsleben gefährdet ist, so früh wie möglich umfassende Hilfen zur Sicherung ihrer Gesundheit, zumindest aber zur Linderung ihrer Beschwerden erhalten können. Alle Leistungen der verschiedenen Facheinrichtungen von MEDIAN (stationäre, ganztägig-ambulante oder ambulant) werden selbstverständlich auch für Selbstzahler angeboten.

Jeder Versicherte kann bei seiner Krankenkasse den Antrag auf die Bewilligung einer Rehabilitationsmaßnahme stellen. Ihr erster Ansprechpartner bei der Antragstellung ist in aller Regel Ihr Hausarzt oder Ihr Facharzt. Aber auch der Werksarzt kann einen solchen Antrag mit Ihnen gemeinsam ausfertigen. Der Weg in das Akutkrankenhaus erfolgt mittels Krankenhauseinweisung. Bei der Rehabilitation ist jedoch ein Antragsverfahren notwendig. Nach der Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse wird entschieden, wer Träger / Bezahler Ihrer Reha-Maßnahme ist: Ihre Krankenkasse oder Ihr Rentenversicherungsträger. Danach erhalten Sie oder Ihr Arzt die entsprechenden Antragsformulare.

Sie brauchen einen Antrag und einen ärztlicher Befundbericht.

  • Entweder an die Rentenversicherung, wenn Sie rentenversicherungspflichtig sind - arbeiten oder Arbeit suchen, oder
  • an die Krankenkasse, wenn Sie z.B. als Rentner oder Hausfrau keine Leistungen anderer Kostenträger erhalten, oder
  • an die Unfallversicherung, wenn Ihre Beschwerden Folgen eines Arbeits- oder Verkehrsunfalls sind, oder
  • an die private Krankenversicherung, wenn ein entsprechender Tarif vereinbart wurde, oder
  • an die Beihilfestelle, wenn Sie als Beamter tätig sind und für sich selbst oder ein Familienmitglied medizinisch- therapeutische Hilfe suchen, oder
  • an das zuständige Sozialamt, wenn kein anderer Kostenträger für Sie in Frage kommt, oder
  • an die Kriegsopferfürsorge/ Kriegsopferversorgung, wenn Sie Wehr- oder Zivildienstleistender, Opfer von Gewalttaten oder kriegsversehrt sind.

Ihr Kostenträger stellt Ihnen das notwendige Antragsformular zur Verfügung.

Grundsätzlich ja. In Abstimmung mit Ihrem behandelnden Arzt oder Berater können Sie persönlich das Ihnen zustehende Wunsch- und Wahlrecht in Anspruch nehmen und eine Klinik Ihrer Wahl vorschlagen. Ob diesem Wunsch entsprochen werden kann, hängt unter anderem davon ab, ob es eine Behandlungsvereinbarung zwischen dem Kostenträger und der jeweiligen Klinik gibt.

Nach Eingang der Kostenzusage erhalten Sie von unserer Klinik Ihr Einladungsschreiben mit dem Termin über den Beginn der Behandlung und die für den Therapieantritt notwendigen Informationen.

Die gesetzliche Zuzahlung ist in den meisten Fällen geringer, als Sie annehmen. Über 50 % der Patienten müssen entweder keine oder nur eine sehr geringe Zuzahlung leisten. Für alle Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die gesetzliche Zuzahlung zu stationären Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen 10€/ Tag. Die Zuzahlung ist je nach Maßnahme und zuständigem Kostenträger, für maximal 42 Tage zu entrichten. Es gilt: Beachten Sie bitte die Vorgabe auf dem Bewilligungsbescheid Ihres Kostenträgers. Der persönliche Betreuer der Krankenkasse oder der Sachbearbeiter Ihrer Rentenversicherungsstelle vor Ort kann Ihnen Ihre Fragen zu diesem Thema beantworten. Er wird Ihnen auch helfen, einen Antrag auf teilweise oder vollständige Befreiung von der Zuzahlung zu stellen.

Ja. Sollte bei Selbstzahlern die gesetzliche Renten- bzw. Krankenversicherung nicht zuständig sein, muss auf jeden Fall eine mögliche Kostenzusage mit der entsprechenden Beihilfestelle oder privaten Krankenversicherung geklärt werden. Natürlich ist eine Übernahme der Kosten durch die Versicherten selbst immer möglich. Wir informieren Sie gerne, jedoch müssen Sie sich selbst mit der Krankenkasse und der Beihilfestelle in Verbindung setzen.

Die MEDIAN Klinik Berus - Europäisches Zentrum für Psychosomatik und Verhaltensmedizin nimmt auch Privatversicherte auf. Bei Ihrer Krankenversicherung ist vor Beginn der Behandlung eine Leistungszusage zu beantragen. Wenn die Notwendigkeit einer stationären Behandlung den medizinischen Befundberichten zu entnehmen ist, wird in der Regel eine verbindliche Kostenübernahme erteilt. Die private Krankenversicherung unterscheidet zwischen allgemeinen Krankenhäusern und Krankenanstalten, die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen (so genannte "gemischte Anstalten"). Daraus ergeben sich für Privatversicherte einige Besonderheiten. Wir beraten Sie gerne und werden die für Sie beste Lösung finden. Bitte nehmen Sie Kontakt zu unserer Ansprechpartnerin auf.

Die MEDIAN Klinik Berus - Europäisches Zentrum für Psychosomatik und Verhaltensmedizin ist beihilfefähig. Bei der geplanten stationären Psychotherapie handelt es sich um eine stationäre Krankenhausbehandlung im Sinne des Beihilferechtes in einer Spezialklinik für Psychosomatik und Psychotherapie mit flexiblen individuellen Behandlungszeiten und nicht um eine sogenannte klassische Kur oder Sanatoriumsbehandlung. Beihilfeberechtigte müssen zusätzlich und ebenfalls vorab die anteilige Kostenübernahme mit ihrer Beihilfestelle klären. Für weitere Informationen rufen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne weiter.

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