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Die MEDIAN Klinik Berus ist eine Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung im Sinne des § 107 SGB V. Die Klinik wird von allen Rentenversicherungsträgern gemäß § 15 und § 31 SGB VI sowie von allen Krankenkassen gemäß § 111 und § 40 Abs. 2 SGB V in Verbindung mit § 26 SGB IX belegt. Gemäß § 4 Abs. 5 der Musterbedingungen des Verbandes der Privaten Krankenversicherungen sowie nach § 7 der Beihilfeverordnung (BhVO) wird die Klinik Berus als beihilfefähige, sogenannte „gemischte Krankenanstalt“ anerkannt und belegt.
Ausführliche Informationen und weitere Hilfen erhalten Sie gerne über unser Aufnahmesekretariat.
1. Hausarzt / Facharzt:
Feststellung der Reha-Indikation
2. Patient:
Reha-Antragstellung bei der Krankenkasse
3. Krankenkasse:
Klärung der Kostenzuständigkeit
4. Hausarzt / Facharzt:
Erstellung eines Befundberichtes
Bei Zuständigkeit der Krankenkasse:
Formblatt "Verordnung von medizinischer Rehabilitation"
siehe S. 986 - 992 Dt. Ärzteblatt, Heft 17, April 2004.
Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur medizinischen Rehabilitation nach § 92 Abs. 1, Satz 2, Nr. 8 SGB V, in der Fassung vom 16. März 2004.
5. Rentenversicherung / Krankenkasse:
Bewilligung der Rehamaßnahme
Bestimmung der Rehaklinik
6. Rehabilitationsklinik:
Terminvergabe
Aufnahme des Patienten
Therapiedurchführung