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Spielsucht - Therapie

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Das Pathologische Glücksspielen ist ein Störungsbild, dass sich bei fast allen Formen der Spielsucht entwickeln kann: Geldspielautomaten-, Kasino-, Karten- und Würfelspiele, Sportwetten, alle Formen von Online-Glücksspielen und andere. Seit 2001 ist es als eigenständige Erkrankung anerkannt, weswegen die Kosten für eine Therapie von den Rentenversicherungsträgern und Krankenkassen übernommen werden. Eine Reha bei Glücksspielsucht kann in Form einer ambulanten Betreuung oder einer stationären Behandlung stattfinden. Die Dauer der Therapie beträgt in der Regel fünf bis acht Wochen, kann jedoch je nach Schwere von Begleiterkrankungen, wie stoffgebundenen Suchterkrankungen, auch 15 bis 24 Wochen umfassen.

Ziele der Therapie bei Spielsucht

Die übergeordneten Ziele der Behandlung von Spielsucht sind:

  • Erlangen einer dauerhaften Glücksspielfreiheit
  • Verstehen, was die Auslöser für das exzessive Glücksspielen sind
  • Entdecken, welche Alternativen das Leben bietet
  • Lernen, konstruktiv mit unangenehmen Gefühlszuständen und Konflikten in Beziehungen umzugehen
  • Verbesserung des Umgangs mit Geld und Einleitung der Entschuldung
  • Hilfe bei allen alltäglichen, rechtlichen und beruflichen Problemen

Dabei umfasst die Therapie einer Spielsucht folgende Hilfsangebote:

  • Ein Team aus (Fach-)Ärzten, ärztlichen und  psychologischen Psychotherapeuten, Sport-, Ergo- und  Soziotherapeuten sowie Sozialarbeitern
  • Unterbringungsmöglichkeiten in einer therapeutischen Wohngruppe
  • Gemeinsamer, strukturierter Tagesablauf mit Sport, Bewegung und kreativer Beschäftigung sowie Unterstützung bei der Freizeitgestaltung
  • Einzel- und Gruppentherapie
  • Störungsspezifische Gruppentherapie mit gleich betroffenen Patienten
     

Weitere Aspekte einer Reha bei Spielsucht

Unsere Kliniken verfügen außerdem über spezielle geschlechts-, alters-, und krankheitsbezogene Gruppenangebote. In einigen Häusern bestehen ambulante und tagesklinische Angebote, Möglichkeiten zur Behandlung von Eltern mit Kindern bis 12 Jahren und zur nahtlosen Adaptionsbehandlung. Voraussetzung für eine stationäre Aufnahme ist ein kurzer Arztbericht mit Diagnose und Behandlungsempfehlung sowie ggf. ein Sozialbericht einer Suchtberatungsstelle. Darüber hinaus wird eine schriftliche Kostenzusage des zuständigen Kostenträgers benötigt.

Unsere Rehakliniken für Glücksspielsucht

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