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MEDIAN entwickelt erweitertes Behandlungskonzept für Suchterkrankungen infolge der Corona-Krise

Die Corona-Krise bringt auch nach Abklingen der eigentlichen Infektionswelle erhebliche gesundheitliche Risiken mit sich. Davor warnen schon jetzt Experten von MEDIAN und entwickeln frühzeitig Konzepte zur Behandlung von Folgeerkrankungen. So machen schwere COVID-19 Erkrankungen eine auch psychisch sehr belastende intensivmedizinische Behandlung unter Isolationsbedingungen erforderlich. Dies kann zu seelischen Traumatisierungen sowohl der Betroffenen als auch ihrer Angehörigen führen. In der Folge ist mit Angstreaktionen, quälenden Erinnerungen, Schlafstörungen sowie mit sozialem Rückzugsverhalten zu rechnen. Belastungen, die mit einer deutlich erhöhten Gefährdung einhergehen, Suchtmittel im Übermaß zu konsumieren und eine Abhängigkeitserkrankung zu entwickeln.

Doch nicht nur die direkten psychischen Folgen der COVID-Infektion, auch die sich stark verändernden Lebens- und Arbeitsverhältnisse bergen für die Entwicklung psychischer Störungen einschließlich der Suchterkrankungen ein erhebliches Gefährdungspotential: Einsamkeit, Langeweile und nicht selten Angst, verbunden mit eingeschränkten Kontakten zu anderen Menschen durch „Social distancing“. Dies wird verstärkt, wenn durch Kurzarbeit und „Home-Office“ oder Arbeitslosigkeit die Struktur und das Korrektiv des Arbeitsumfeldes weitgehend entfallen. Darauf weisen Ärzte und Therapeuten von MEDIAN, dem größten deutschen Anbieter für Sucht-Rehabilitation, hin. Sie erwarten als langfristige Folge der Corona-Krise über mehrere Jahre hinweg einen Anstieg sowohl bei den substanzbezogenen Süchten, wie Alkohol- oder Medikamentenabhängigkeit, als auch bei Störungen mit abhängigem Verhalten, wie dem pathologischen PC-Internetgebrauch oder dem pathologischen Glücksspiel.

Reha-Konzept begegnet Folgen von COVID-19

Um diesen Entwicklungen rechtzeitig begegnen zu können, hat MEDIAN ein erweitertes Behandlungskonzept zur Rehabilitation für COVID-19 assoziierte Suchterkrankungen entwickelt. Ziel ist es, Betroffene möglichst zeitnah zur Erreichung von Suchtmittelabstinenz bzw. zum Verzicht auf den pathologischen PC-Internetgebrauch oder das pathologische Glücksspielen zu unterstützen. Kernelement der 12 bis 15 Wochen dauernden stationären Behandlung ist eine mehrmals wöchentlich stattfindende Suchtgruppentherapie, in der Betroffene sich auch eingehend über COVID-19 assoziierte Themen austauschen und eine gemeinsame Krankheitsverarbeitung beginnen. Für jeden Patienten wird gleichzeitig, abhängig von der Art seiner psychischen Beeinträchtigung, ein individueller Behandlungsplan erstellt. Dazu gehört auch die Berücksichtigung von Begleitstörungen wie Depressionen oder Traumata. Parallel wird eine gegebenenfalls bestehende Behandlung der körperlichen Folgen der COVID-19-Infektion medizinisch fortgesetzt und durch Sport- und Bewegungstherapie, Entspannungstherapie und kreativtherapeutische Verfahren unterstützt. Bei Bedarf wird zusätzlich eine berufliche Wiedereingliederung, begleitet durch soziotherapeutische Unterstützung, eingeleitet. Voraussetzung für die Teilnahme ist die nachgewiesene Virenfreiheit, eine positive Reha-Prognose und eine entsprechende Motivation des Betroffenen zur Durchführung der Suchtrehabilitation.

Starkes Engagement für Abhängigkeitskranke

Mit spezifischen Konzepten zur Rehabilitation leisten die MEDIAN Kliniken sowohl im Bereich der Anschlussheilbehandlung als auch im Bereich der nachgelagerten Heilverfahren derzeit einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der COVID-19-Folgen. Gleichzeitig wird mit hohem Aufwand und großem Engagement aller Beteiligter in den Kliniken und Einrichtungen von MEDIAN die bewährte Suchtrehabilitation nach besten Möglichkeiten fortgeführt. MEDIAN kommt damit auch einer Forderung von Verbänden und Experten der Suchtrehabilitation nach, die sich Ende März mit einem dringenden Appell zur Aufrechterhaltung der ambulanten und stationären Suchtkrankenversorgung erfolgreich an die politisch Verantwortlichen gewandt hatten. Durch das große Engagement insbesondere aller Beschäftigten in den Kliniken und Einrichtungen der Suchtrehabilitation wird einer drohenden Gefährdung der Patienten und einer weiteren Belastung des Gesundheitssystems, wie sie bei einer vorzeitigen Entlassung bestanden hätten, wirksam begegnet.

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