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MEDIAN Kliniken kritisieren Beherbergungsverbot für Reha-Patienten in Mecklenburg-Vorpommern als verfassungswidrig

Die MEDIAN Kliniken, Deutschlands größter privater Betreiber von Rehabilitationseinrichtungen, kritisieren mit deutlichen Worten, dass sich das Beherbergungsverbot der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern für Einreisende aus sogenannten Risikogebieten auch auf die Patienten von Rehabilitationseinrichtungen erstreckt. „Mit ihren einseitigen Maßnahmen behindert die Landesregierung die Aufnahme von Corona- und anderen Patienten, die dringend einer medizinischen Behandlung bedürfen“, sagt Dr. André M. Schmidt, Vorsitzender der Geschäftsführung von MEDIAN (CEO). „Das hat insbesondere Auswirkungen auf die MEDIAN Klinik Heiligendamm, die mit ihrem Nachsorgeprogramm bereits mehr als 100 Post-Covid-Patienten geholfen hat.“ Aber auch eine Vielzahl weiterer Patienten in allen Reha-Kliniken des Bundeslandes seien betroffen, zum Beispiel in den Bereichen Sucht, Psychosomatik, Geriatrie und Orthopädie.

In der MEDIAN Klinik Heiligendamm werden Menschen rehabilitiert, die im Zuge ihrer Covid-19-Erkrankung eine schwere Lungenentzündung oder ein Lungenversagen (ARDS) erlitten haben bzw. langzeitbeatmet wurden. Hinzu kommen viele Patienten mit zunächst scheinbar mildem Krankheitsverlauf, die aufgrund einer deutlich eingeschränkten Lungenfunktion auf die von MEDIAN speziell konzipierte pneumologische Post-Corona-Rehabilitation angewiesen sind. In Heiligendamm werden Betroffene aus dem gesamten Bundesgebiet behandelt.

Kliniken nicht mit Beherbergungsbetrieben vergleichbar
„In den Rehabilitationskliniken mit Hotelbetrieben in einen Topf geworfen werden, verwehrt man all diesen Patienten die dringend notwendige medizinische Behandlungen“, betont Dr. Schmidt. Der Klinikbetrieb von Reha-Einrichtungen sei mit Beherbergungsbetrieben überhaupt nicht vergleichbar: Die Arbeit des medizinischen Fachpersonals sowie die gesamten Prozesse seien auf die Genesung der Patienten ausgerichtet. „Die Landesregierung kann doch nicht ernsthaft davon ausgehen, dass es unser Grundgesetz gestattet, die Herkunft innerhalb Deutschlands darüber entscheiden zu lassen, ob einem Patienten in unseren Kliniken die notwendige Behandlung ermöglicht werden darf.“

Inzwischen haben bereits mehrere Verwaltungsgerichte im einstweiligen Rechtsschutz die von den Bundesländern erlassenen umstrittenen Beherbergungsverbote gekippt, unter anderem in Niedersachsen und Baden-Württemberg. Auch am Oberverwaltungsgericht Greifswald sind mehrere Klagen von Hoteliers gegen die verschärften Quarantäne-Regeln anhängig. „Wenn diese von den Gerichten sogar im Bereich der Urlaubsreisen als unverhältnismäßig angesehen werden, so muss dies erst recht für medizinisch indizierte Rehabilitationsaufenthalte gelten“, so der MEDIAN CEO weiter.

Es sei außerdem absurd, dass Patienten nun vorab erklären müssten, warum ein medizinisch bestätigter Behandlungsbedarf in einer von den Kostenträgern ausgewählten Fachklinik nicht in einem anderen Bundesland stattfinden könne. „Nach alledem gehen wir davon aus, dass die betreffenden Regelungen gegen Verfassungsrechte verstoßen und fordern eine differenziertere Regelung für den Betrieb von Reha-Kliniken zum Wohle der Patienten“, bringt Dr. André M. Schmidt es auf den Punkt.

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