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Psychosomatische Reha oder Akutklinik?

Sie leiden unter einer psychischen/psychosomatischen Störung? Wir bieten Ihnen sowohl Rehabilitationsmaßnahmen als auch sofortige Behandlungsoptionen in der Akutfachklinik.

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Der richtige Weg bei psychischen Erkrankungen

Akutbehandlung oder Reha-Maßnahme?

Psychische und psychosomatische Erkrankungen verlaufen sehr unterschiedlich: Manche entwickeln sich schleichend, andere treten plötzlich auf und führen zu einer akuten seelischen Belastung. Je nach individueller Situation können sowohl eine Rehabilitation als auch eine Behandlung in der Akutfachklinik zielführend sein, wobei auch beides aufeinander aufbauen kann. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wesentliche Unterschiede und unterstützen Sie bei der richtigen Wahl, damit Sie nachhaltig genesen und Ihren Weg zurück zu mehr Lebensqualität finden. 

Inhalt im Überblick

im direkten Vergleich

Reha und Akutbehandlung

KriteriumRehabilitation Akutbehandlung 
KostenträgerDeutsche RentenversicherungGesetzliche Krankenkasse
ZielWiederherstellung der ErwerbsfähigkeitBehandlung akuter psychischer Erkrankungen
VoraussetzungRehabilitationsfähigkeit, keine akute KriseAkute psychische Symptomatik oder Krise
DauerMeist 3 WochenFlexibel, meist 4 bis 8 Wochen oder länger
ZugangReha-Antrag, vorherige Bewilligung nötigStationäre Einweisung durch Ärztin oder Arzt

Die fünf wichtigsten Unterschiede im Detail

Reha und Akutbehandlung

  • 1. Zweck und Zielsetzung: Die Rehabilitation setzt den Fokus auf die Wiederherstellung oder Erhaltung der Erwerbsfähigkeit. Durch die Förderung der Gesundheit und Genesung wird die berufliche und soziale Wiedereingliederung geebnet. Die Akutbehandlung dient hingegen gänzlich der Stabilisierung in einer akuten psychischen Krise. Im Vordergrund steht die Behandlung aktueller Symptome, nicht die berufliche Wiedereingliederung.
  • 2. Zugang und Zuständigkeit: Eine Rehabilitations-Maßnahme beantragen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung, meist gemeinsam und auf Empfehlung behandelnder Ärztinnen und Ärzte oder Therapeutinnen und Therapeuten. Für die Akutbehandlung benötigen Sie dagegen eine stationäre Einweisung durch eine Ärztin oder einen Arzt, zum Beispiel aus der hausärztlichen oder psychiatrischen Praxis. Zuständig ist in diesem Fall die gesetzliche Krankenversicherung.
  • 3. Dringlichkeit und Aufnahme: Eine Reha ist eine geplante Maßnahme. Der Beginn erfolgt in der Regel mit Vorlaufzeit und auf einen festgelegten Termin hin. Oftmals sind damit Wartezeiten verbunden. In der Akutbehandlung hingegen ist eine kurzfristige Aufnahme häufig erforderlich und auch möglich, etwa bei depressiven Symptomen, Erschöpfung, Ängsten oder suizidalen Gedanken.
  • 4. Behandlungsrahmen: Rehabilitationsmaßnahmen dauern in der Regel drei Wochen und finden spezialisierten Rehakliniken statt. Die Behandlung erfolgt nach einem strukturierten Plan. In der Akutbehandlung ist die Dauer flexibel und richtet sich nach dem individuellen Krankheitsverlauf. Auch die Behandlung selbst ist stärker auf die aktuelle Symptomatik abgestimmt und weniger standardisiert.
  • 5. Therapieformen und Behandlungstiefe: In der Reha liegt der Schwerpunkt auf Gruppentherapie, Schulungsangeboten und Psychoedukation. Einzeltherapie findet in einem begrenzten Rahmen statt, abhängig von den Vorgaben der Rentenversicherung. In der Akutbehandlung erfolgt meist eine intensivere Einzelpsychotherapie. Häufig wird auch eine medikamentöse Unterstützung angeboten. 

Reha bewilligt, aber jetzt in einer Krise?

Umwandlung einer bewilligten Reha in eine Akutbehandlung

Im Zuge der Wartezeit bis zur Aufnahme der Rehabilitations-Maßnahme kann sich Ihre psychische Situation akut verschlechtern und Sie haben das Bedürfnis, sich frühzeitiger um Ihre mentale Gesundheit kümmern zu müssen. Dazu bieten wir Ihnen einerseits die Möglichkeit, aktuelle Wartezeiten zu prüfen und bei Bedarf, die Klinik zu wechseln oder Ihre bereits bewilligte Rehabilitationsmaßnahme in eine Akutbehandlung zu überführen.

  • Wenden Sie sich an eine Psychotherapeutin, einen Psychotherapeuten oder an eine Fachärztin bzw. einen Facharzt für Psychiatrie, idealerweise an eine Person, die mit Ihrer bisherigen Krankengeschichte vertraut ist.
  • Lassen Sie eine stationäre Einweisung für eine psychosomatische oder psychiatrische Klinik ausstellen. Bitte beachten Sie: Es handelt sich hierbei nicht um eine Überweisung, sondern um eine stationäre Einweisung gemäß § 39 SGB V.
  • Recherchieren Sie eine geeignete Klinik, die eine Akutbehandlung anbietet und gesetzlich Versicherte aufnimmt. Eine Übersicht unserer Kliniken finden Sie hier.
  • Senden Sie die Einweisung sowie gegebenenfalls vorhandene Befundberichte direkt an die ausgewählte Klinik. Die Klinik prüft daraufhin die Dringlichkeit und setzt sich mit Ihnen in Verbindung, um einen möglichen Aufnahmetermin abzustimmen.

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