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Kinder- und Jugendrehabilitation

Was müssen Sie tun?

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Für die Kinder- und Jugendrehabilitation gibt es sowohl von der Deutschen Rentenversicherung, sowie von den Gesetzlichen Krankenkassen Unterstützung. 

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Kostenträger Krankenkasse

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Medizinische Vorsorgeleistungen nach § 23 Abs. 4 SGB V

Eine stationäre Vorsorge für Kinder und Jugendliche kommt in Betracht, wenn diese erforderlich und geeignet ist:

  • eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen (mit Gesundheit ist sowohl die körperliche als auch die seelische Gesundheit gemeint)
  • einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken
  • Pflegebedürftigkeit zu vermeiden

Medizinische Rehabilitationsleistungen nach § 40 Abs. 2 SGB V

Die medizinische Notwendigkeit für eine stationäre Rehabilitation liegt dann vor, wenn diese einem der folgenden Ziele dient:

  • Erkennung, Heilung, Verhütung der Verschlimmerung einer Krankheit oder Linderung von Krankheitsbeschwerden
  • Vorbeugung, Beseitigung oder Besserung einer Behinderung sowie Verhütung einer Verschlimmerung
  • Vermeidung oder Verminderung von Pflegebedürftigkeit

Kostenträger Rentenversicherungsträger

Die Deutsche Rentenversicherung gewährt Kinderheilbehandlungen nach § 31 SGB Vl; bei Krankheiten, deren Folgeerscheinungen die spätere Erwerbstätigkeit beeinflussen.

 

Schritt 1: Rehaempfehlung

Die Rehaempfehlung erfolgt durch den Kinder- & Jugendarzt, Kinder- & Jugendpsychiater,  psychologischen Psychotherapeuten oder den Hausarzt.

Schritt 2: Wunsch- und Wahlrecht ausüben

Sie wählen Ihre Wunschklinik bzw. die Wunschklinik für Ihr Kind aus. 

Schritt 3: Antrag stellen

Gemeinsam mit dem betreuenden Arzt oder Psychotherapeuten stellen Sie den Antrag auf Rehabilitation bei dem zuständigen Kostenträger - DRV oder GKV. Dabei wird dem Antrag der Arztbericht und auch die Wahl der Wunschklinik beigelegt

Schritt 4: Reha-Bescheid

Sie erhalten die Kostenübernahme oder eine entsprechende Ablehnung des Reha-Antrages. Bei einem negativen Bescheid haben Sie vier Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen.

Schritt 5: Anmeldung

Sie melden sich in der Klinik und melden Ihr Kind für die Reha selbst an und vereinbaren einen Termin für die Aufnahme.

Unsere Standorte für Kinder- und Jugendrehabilitation

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