Kontakt

Wir freuen uns auf Ihren Anruf in der Unternehmenszentrale:

+49 (0)30 530055-0


Medizinische Rehabilitation - Psychosomatik

Was müssen Sie tun?

Jetzt Klinik finden

Die medizinische Rehabilitation hat zum Ziel, die gefährdete oder bereits geminderte Erwerbsfähigkeit wesentlich zu bessern oder wiederherzustellen.

Eine medizinische Rehabilitation kann von Ihnen, von Ihrem Arzt oder im Fall eines Krankenhausaufenthaltes vom jeweiligen Sozialdienst beim zuständigen Kostenträger beantragt werden. Nach Prüfung der sozialmedizinischen und versicherungsrechtlichen Kriterien erhalten Sie einen Bescheid.

Mögliche Kostenträger:

  • Für alle, die krankenversichert sind sowie für Rentner – die Krankenkassen
  • Für alle, die rentenversichert sind bzw. es eine Zeitlang waren – die Rentenversicherung
  • Für alle, die weder kranken- noch rentenversichert sind und nach dem Sozialhilfegesetz als bedürftig gelten – das Sozialamt
  • Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall – die Unfallversicherungsträger und die Berufsgenossenschaften
  • Für Kriegs- und Wehrdienstbeschädigte und Gewaltopfer – das Versorgungsamt
  • Für Angehörige des öffentlichen Dienstes (soweit kein anderer Anspruch besteht) – die Beihilfestelle

Schritt 1: Ärztliche oder therapeutische Empfehlung

Ihr Arzt oder psychologischer Psychotherapeut empfiehlt Ihnen eine Rehabilitation und bespricht mit Ihnen die Möglichkeiten der Durchführung - ob ambulant, teilstationär oder stationär.

Schritt 2: Wunsch- und Wahlrecht ausüben

In Abstimmung mit Ihrem behandelnden Arzt oder Berater können nur Sie persönlich das Ihnen zustehende Wunsch- und Wahlrecht ausüben und eine Klinik Ihrer Wahl vorschlagen.

Schritt 3: Antrag stellen

Die Beantragung einer medizinischen Rehabilitationsbehandlung für psychosomatische Erkrankungen erfolgt gemeinsam mit Ihrem Art oder psychologischen Psychotherapeuten mit Einreichung des entsprechenden Antrags bei dem Kostenträger inkl. Nennung der Wunschklinik. 

Das Antragsformular hat ihr betreuuender Arzt oder psychologischen Psychotherapeut oder kann es bei der Krankenkasse anfordern. 

Schritt 4: Reha-Bescheid

Sie erhalten die Kostenübernahme oder eine entsprechende Ablehnung des Reha-Antrages. Bei einem negativen Bescheid haben Sie vier Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen.

​​​​​​​Schritt 5: Aufnahme

Bei positiver Kostenzusage erhalten Sie von der Klinik einen Aufnahmetermin und weitere Unterlagen zur Vorbereitung auf Ihre Rehabilitation.

Unsere Standorte für Psychosomatik

+49 (0)30 530055-0Kontakt