Die positive Entscheidung über einen Reha-Antrag dauert in der Regel drei Wochen. Manchmal wird die Bewilligungsfrist allerdings verlängert, zum Beispiel wenn ein medizinisches Gutachten nötig ist oder wenn der Antrag beim falschen Rehabilitationsträger eingereicht wurde.
Egal, wo der Patient den Reha-Antrag einreicht, ist es die Aufgabe der Rehabilitationsträger zu klären, wer für die Bewilligung und Kostenübernahme zuständig ist. Folglich muss sich der Patient nicht darum sorgen, dass der Antrag an die falsche Stelle gelangt. Im Falle einer falsch adressierten Antragstellung werden die Dokumente an den richtigen Rehabilitationsträger weitergeleitet. Da dieser Schritt zusätzlich Zeit kostet, verlängert die Weiterleitung die Bewilligungsfrist auf Seiten des Kostenträgers um zwei Wochen. Wünscht der Patient eine schnelle Verarbeitung des Antrags wird ihm deshalb nahegelegt, sich vor der Einreichung ausreichend zu informieren und die Unterlagen selbstständig an den zuständigen Leistungsträger zu senden.
Wie bereits erwähnt, dauert die Bewilligung eines Reha-Antrags in der Regel drei Wochen. Hier ist zu beachten, dass die dreiwöchige Frist nur dann gilt, wenn die beim Reha-Träger eingereichten Unterlagen vollständig sind. Laut § 14 SGB IX des Sozialgesetzbuches muss der Leistungsträger innerhalb von 14 Tagen prüfen, ob er nach dem für ihn geltenden Leistungsgesetz für die Leistung zuständig ist. Ist er nicht zuständig, muss der Antrag unverzüglich an den zuständigen Rehabilitationsträger weitergereicht werden. Hat der Antragstellende die Anfrage an den richtigen Reha-Träger adressiert, muss dieser nicht weitergeleitet werden. In diesem Fall hat der Patient das Recht, innerhalb einer zusätzlichen Woche über den positiven Bescheid informiert zu werden. In manchen Fällen benötigt der Leistungsträger ein ärztliches Gutachten, um eine Entscheidung über die Bewilligung treffen zu können. Wird dieses eingefordert, erhält der Entscheidungsträger weitere zwei Wochen ab Eingang des Gutachtens, um den Bescheid zu bewilligen oder abzulehnen. Die Antragstellung und Bewilligung eines Reha-Antrags ist ein langwieriger Prozess. Durch unvollständige Unterlagen, die Zusendung an den falschen Kostenträger oder durch die Einforderung eines medizinischen Gutachtens können Fristen um Wochen verlängert werden. Soll eine Bewilligung rasch erfolgen, wird dem Patienten deshalb geraten, gut zu planen und alle Dokumente parat zu haben.
Der Entscheidungsprozess bis zur Bewilligung eines Reha-Antrags dauert in der Regel drei Wochen. Wird ein medizinisches Gutachten benötigt oder wurde der Antrag beim falschen Rehabilitationsträger eingereicht, kann sich die Bewilligungsfrist verlängern.
Der Leistungsträger muss einen Reha-Antrag innerhalb von 14 Tagen prüfen. Wenn der Reha-Antrag genehmigt wird, meldet sich die Klinik innerhalb einer weiteren Woche beim Patienten, um ihn über die Bewilligung zu informieren.
Ähnlich wie bei einem üblichen Reha-Antrag ist die Bearbeitungszeit eines Reha-Antrages im Eilverfahren von der Aktenlage abhängig. Werden Anträge unvollständig oder bei dem falschen Rehabilitationsträger eingereicht, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern. Ebenso ist es möglich, dass vorab eine ambulante Untersuchung eines Arztes des Kostenträgers erbeten wird. Abhängig von diesen Faktoren dauert ein Reha-Antrag im Eilverfahren zwischen drei bis acht Wochen.
Nach der Bewilligung eines Reha-Aufenthaltes kann man mit einer Wartezeit von drei bis acht Wochen bis zum Beginn der Rehabilitation rechnen. Reha-Anträge im Eilverfahren werden bevorzugt und daher zeitnaher eingeladen.