Reha-Kosten können landesweit von unterschiedlichen sogenannten Rehabilitationsträgern übernommen werden. In Frage kommen hier meist die gesetzliche Kranken- oder Unfallversicherung, die Rentenversicherung, Sozialämter, Jugendhilfen, die Bundesagentur für Arbeit oder Versorger von Kriegsopfern nach dem BVG.
Die Antworten auf die Fragen „Wer bezahlt das Krankengeld währen der Reha?“ oder „Welche Kostenträger sind für mich zuständig?“ sind von einer Vielzahl an Faktoren abhängig. Kam es während der Arbeit zu einem Unfall, der einen Aufenthalt in einer rehabilitativen Einrichtung erforderlich macht, ist meist die Unfallversicherung des Patienten zuständig. Die Rentenversicherung tritt dann ein, wenn die Erwerbstätigkeit aufgrund einer Erkrankung nicht gewährleistet werden kann. Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen hingegen in der Regel die Kosten für Patienten, die bereits in Rente sind. In Sonderfällen kümmert sich das deutsche Sozialamt, die Bundesagentur für Arbeit, die Jugendhilfe oder Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge um die Übernahme des Krankengeldes während der Reha.
Patienten sind nicht dafür verantwortlich, den auserwählten Träger der Rehakosten ausfindig zu machen. Diese Aufgabe teilen sich die Leistungsträger nach der Antragsstellung untereinander. Der Antrag wird anschließend an den zuständigen Rehabilitationsträger weitergeleitet und verarbeitet. Gesetzlich muss der Kostenträger den Patienten innerhalb von zwei Wochen darüber informieren, welcher Träger die Kosten der Reha übernimmt.