Übergangsgeld wird über die gesamte Dauer der medizinischen oder beruflichen Rehabilitation ausgezahlt. Dieser Zeitraum beträgt meist 6 Wochen. Das Übergangsgeld wird vom zuständigen Rehabilitationsträger vergütet. Der Patient erhält es nach der abgeschlossenen Reha.
Übergangsgelder sind Leistungen, die bei einer rehabilitativen Behandlung von zuständigen Kostenträgern (Unfallversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung, etc.) ausbezahlt werden. Sie treten dann ein, wenn die Entgeltfortzahlung auf Seiten des Arbeitgebers im Krankheitsfall beendet wurde.
Erkrankt ein Arbeitnehmer oder ist dieser in einen (Arbeits-)Unfall verwickelt, der eine langwierige und intensive Betreuung in Form einer Reha benötigt, hat er das Recht Übergangsgeld zu beantragen. Anspruch auf Übergangsgeld besteht generell dann, wenn der Arbeitnehmer unmittelbar vor der Rehabilitation oder vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit Arbeitsentgelt erhalten und Rentenkassenbeiträge bezahlt hat.
Patienten in rehabilitativer Behandlung erhalten Übergangsgeld über die gesamte Dauer der behandelnden Maßnahme (maximal 6 Wochen). Leistungen werden allerdings nur für jene Tage rückerstattet, an den der Patient tatsächlich an der Reha-Maßnahme teilgenommen hat. Die Höhe wird auf Basis des letzten Bruttoarbeitsentgelts berechnet und beträgt zwischen 75 und 80 % dieses Betrags.
Das Übergangsgeld wird nach der abgeschlossenen Reha überwiesen. Es kann aber auch 14 Tagen nach dem Ende der Reha-Maßnahmen ein anteiliger Vorschuss beantragt werden.
Die Bearbeitung von Übergangsgeld dauert meistens sechs Wochen. Das Übergangsgeld wird von dem zuständigen Versicherungsträger vergütet.
Das Übergangsgeld vom zuständigen Versicherungsträger ausgezahlt und muss beantragt werden. Individuelle Auskunft bieten die Rentenversicherungsträger, Krankenkassen, Unfallversicherungsträger und die Agentur für Arbeit.
Der zuständige Kostenträger zahlt das Übergangsgeld.