Die Antragstellung einer stationären oder ambulanten Reha-Behandlung muss vom zuständigen Kostenträger genehmigt werden. Hierbei kommen verschiedene Träger in Frage, wie zum Beispiel die gesetzliche Krankenversicherung, die Rentenversicherung oder die Unfallversicherung.
Der Patient sollte dafür sorgen, dass die Unterlagen vollständig beim Kostenträger eintreffen. Ein Reha-Antrag erfordert keine speziellen Kenntnisse und kann zusammen mit einer Checkliste auf den Webseiten der verschiedenen Leistungsträger heruntergeladen oder per Telefon angefragt werden. Außerdem leisten die Träger oft zusätzliche Hilfsstellung beim Ausfüllen des Antrags. Der Patient sollte unter anderem darauf achten, die persönliche Krankengeschichte schriftlich offenzulegen. In Form eines medizinischen Gutachtens wird hier vom Hausarzt begründet, warum die Reha erforderlich ist und welche Ziele die rehabilitative Behandlung verfolgt. Der offizielle Antrag und der ärztliche Befund sollte dann umgehend an den Rehabilitationsträger zugesendet werden.
Der Kostenträger ist gesetzlich dazu verpflichtet drei Wochen nach Erhalt der Unterlagen über die Bewilligung zu entscheiden und den Patienten zu informieren. Sind die eingelangten Unterlagen vollständig und besteht ein Anspruch auf ambulante oder stationäre Reha, kommt es zu einer Genehmigung des Antrags. Manchmal kommt es hingegen zu einer Antragsablehnung. Eine finale Entscheidung ist dies allerdings nicht, da innerhalb von vier Wochen die Möglichkeit besteht, Widerspruch zu erheben. Für einen Widerspruch muss eine schriftliche Begründung sowie Stellungnahme eines Arztes beim Kostenträger eingereicht werden. Musterschreiben für Widersprüche sind oft online zu finden oder können bei Sozialverbänden oder Stellen für unabhängige Patientenberatung eingeholt werden. In vielen Fällen lohnt sich der Gebrauch des Widerspruchsrechts, da Kostenträger die Rehabilitation bei Anfechtung oftmals doch genehmigen.