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MEDIAN ist ein verlässlicher Partner der Rentenversicherungen, der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen, der Unfallversicherungsträger und - nicht zuletzt - der Patienten. Alle MEDIAN Kliniken haben die Zulassung zur Beihilfefähigkeit.

Hauptbelegungsträger sind die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Rentenversicherungen der Länder sowie die gesetzlichen Krankenversicherungen.

Der Weg zu uns und damit zu einer wirkungsvollen Behandlung ist ganz einfach: Es gibt klar definierte Schritte für die jeweiligen Indikationen/Behandlungsschwerpunkte.

Außerdem finden Sie in unserem FAQ Bereich viele Antworten, die Ihnen zur Orientierung helfen sollen. 

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Reha Anspruch

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Reha Antrag

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Wunsch und Wahlrecht

Hier finden Sie Informationen zum Wunsch- und Wahlrecht. Was es ist, wie Sie es ausüben, die Voraussetzungen für die Bewilligung, eine Argumentationshilfe, Möglichkeiten zum Widerspruch sowie Musterformulare.

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Reha Arten

MEDIAN ist ein verlässlicher Partner der Rentenversicherungen, der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen, der Unfallversicherungsträger und – nicht zuletzt – der Patienten. Alle MEDIAN Kliniken haben die Zulassung zur Beihilfefähigkeit.

Hauptbelegungsträger sind die De…

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Widerspruch bei Ablehnung

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Kosten und Kostenträger

Hier finden Sie alle Infos rund um die Kosten für Ihre Rehabilitation.

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Zuzahlung und Befreiung

Hier finden Sie alle Infos rund um die Reha-Zuzahlung und Befreiung.

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Reha FAQ

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen unserer Patienten.

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Häufige Fragen zur Reha allgemein

Der Begriff Rehabilitation stammt ursprünglich aus dem Lateinischen und bedeutet "Wiederherstellung". Rehabilitation (oder kurz: Reha) wird im medizinischen Zusammenhang als die "Wiederherstellung der menschlichen Gesundheit" verstanden. In der medizinischen Rehabilitation werden Maßnahmen ergriffen zur Aufrechterhaltung, Wiederherstellung oder Besserung der gesundheitlichen Funktionen und Leistungen des Körpers. Ziel der Reha ist, schnellstmöglich die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen, familiären und beruflichen Leben wieder zu ermöglichen. Akute oder chronische Erkrankungen werden mit gezielten Therapie- und Diagnostikmöglichkeiten behandelt, um eine körperliche Behinderung abzuwenden oder Krankheitsfolgen zu mindern. Eine Reha kann eine medizinische Leistung sein, gleichzeitig aber auch eine berufliche Umschulung sowie Wiedereingliederung in das Leben ermöglichen. Dabei kann die Reha stationär oder ambulant erfolgen.

Es gibt eine Reihe von Bedingungen, die erfüllt sein müssen, damit eine medizinische Reha zur Wiedererstellung der Gesundheit als sinnvoll erachtet wird.

Grundvoraussetzungen für eine Rehabilitation:

  • Beeinträchtigung oder Gefährdung der Erwerbstätigkeit
  • Potenzial der Wiederherstellung und Erhaltung der Erwerbsfähigkeit
  • Beeinträchtigte Teilhabe am Alltagsleben
  • Motivation und Rehabilitationsfähigkeit des Patienten
  • Positive Rehaprognose, d.h. hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Maßnahmen ihr Ziel erreichen

Welche Maßnahmen in der medizinischen Rehabilitation ergriffen werden, hängt von dem jeweiligen Behandlungsgebiet ab. MEDIAN ist ein Spezialist für Rehabilitation und behandelt folgende Fachgebiete: Neurologie, Kardiologie, Orthopädie, Psychosomatik, Innere Medizin, Psychiatrie, Soziotherapie, Sucht- und Abhängigkeitserkrankungen sowie Kinder- und Jugendreha. Die Rehabilitationsmaßnahmen werden auf die individuellen Bedürfnisse des Patienten abgestimmt. Im Allgemeinen sind aber folgende Merkmale typisch für Rehamaßnahmen:

  • Behandlung möglichst durch Zusammenarbeit unterschiedlicher Fachgebiete (interdisziplinär)
  • stationäre versus ambulante Reha
  • Anwendung medizinischer Heilverfahren
  • Anschlussbehandlung bzw. Anschlussrehabilitation
  • Anschluss-Gesundheitsmaßnamen
  • Stationäre berufliche Weiterbildung

Nach dem Sozialgesetzbuch § 4 hat jedes Mitglied der Sozialversicherung das Recht auf Rehabilitation. Konkret besagt das Gesetz, dass ein Recht besteht auf erforderliche Maßnahmen, um Gesundheit und Leistungsfähigkeit zu schützen, erhalten, bessern und wiederherzustellen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer Rehabilitation bei allen Erkrankungen mit Erfolgsaussichten.

Die anfallenden Kosten können von der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) getragen werden in Abhängigkeit von den Zielen der Rehabilitation. Die Kostenübernahme bei einer Privaten Krankenversicherung (PKV) ist abhängig von dem vertraglich vereinbarten Leistungsspektrum der Versicherung. Auch eine Suchtmittelabhängigkeit zählt übrigens als Erkrankung, für die ein Recht auf eine soziotherapeutische Behandlung besteht. Die Rehabilitationskosten werden von einem örtlichen oder überörtlichen Träger der Sozialhilfe getragen.

Mehr finden Sie hier zu rechtlichen Fragen rund um Reha. Zudem können Sie Antragsformulare für eine Reha-Behandlung herunterladen.

Grundsätzlich dauert eine Reha drei Wochen. Bei begründeter medizinischer Notwendigkeit kann eine Reha jedoch verlängert oder verkürzt werden. Die Dauer der Reha richtet sich maßgebend nach der jeweiligen Indikation - so ist die Dauer in der Psychosomatik völlig verschieden von der für eine Reha nach einer Hirnblutung. Da bei einer Reha oftmals hochkomplexe Problematiken behandelt werden, ist eine individuelle Beurteilung der Reha-Dauer auf jeden Fall notwendig, um spezifisch auf die Patientenbedürfnisse eingehen zu können.

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